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Arbeitsschutz
Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Zufall...
Sie ist das Ergebnis von gezielter Betreuung, praxisnaher Beratung und regelmäßiger Schulung. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zusätzlich ausgebildete Brandschutzbeauftragte und verfügen über Zusatzqualifikationen mehrerer Berufsgenossenschaften (BGs).
So können wir Ihr Unternehmen umfassend betreuen und sowohl Arbeitsschutz als auch Brandschutz kompetent abdecken.
Wir richten uns besonders an mittelständische Unternehmen ab 10 Mitarbeitern aus den Branchen Hotel & Gastronomie, Bildung, Verwaltung, Pflegeheime & Kliniken, Kitas und Handel, denen wir eine individuelle und praxisnahe Betreuung bieten.

Unsere Leistungen im Arbeitsschutz
Arbeitsschutztechnische
Unterstützung
nach DGUV Vorschrift 2
Arbeitsstättenbegehungen & Protokollierung
praxisnah und detailliert
ASA-
Sitzungen
Unterstützung bei Planung und Umsetzung
Mitarbeiterschulungen &
Unterweisungen
praxisnah, verständlich und rechtssicher
Gefährdungsbeurteilungen & Präventionsmaßnahmen
individuell und branchenspezifisch
Beratung zu Sicherheit & Unfallverhütung
direkt umsetzbar und nachhaltig
Aufwandsrahmen
Die Aufwendungen für die arbeitsschutztechnische Unterstützung richten sich nach
• Mitarbeiterzahl
• Gefährdungsstufe
• Umfang der benötigten Leistungen, wie sie in DGUV Vorschrift 2 geregelt sind.
Der Betreuungsaufwand wird in Stunden bemessen und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Unser Stundensatz beträgt 80 €, sodass die Gesamtkosten transparent und nachvollziehbar bleiben. Wir erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Betreuungspaket, das genau zu Ihrem Betrieb passt – inklusive Begehungen, Schulungen und Beratung. So können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen optimal betreut wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Gesetzliche Hinweise
Die arbeitsschutztechnische Unterstützung ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gemäß den geltenden Vorschriften gewährleisten. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind:
• DGUV Vorschrift 2: Verpflichtet Unternehmen zur arbeitsschutztechnischen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
• ArbSchG § 3: Arbeitgeberpflichten zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
• ArbSchG § 12: Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sind vorgeschrieben.
• DGUV Vorschrift 1: Verpflichtung zu regelmäßigen Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.
01
Ihre Vorteile
Individuell zugeschnittene
Betreuung
exakt abgestimmt auf Ihre Branche und Unternehmensgröße
02
Praxisorientiertes Know-how
unsere Fachkräfte handeln praxisnah und lösungsorientiert, kombiniert mit umfangreicher Brandschutzkompetenz
03
04
Rechtlich abgesichert
vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften garantiert
Effiziente Umsetzung
Begehungen, Schulungen und Beratung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Ihr Ansprechpartner
André Nitschke
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter
Branchen: Hotel & Gastronomie · Bildung · Verwaltung · Pflegeheime & Kliniken · Kitas · Handel
