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Arbeitsschutz

Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Zufall...

Sie ist das Ergebnis von gezielter Betreuung, praxisnaher Beratung und regelmäßiger Schulung. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zusätzlich ausgebildete Brandschutzbeauftragte und verfügen über Zusatzqualifikationen mehrerer Berufsgenossenschaften (BGs)

So können wir Ihr Unternehmen umfassend betreuen und sowohl Arbeitsschutz als auch Brandschutz kompetent abdecken. 

Wir richten uns besonders an mittelständische Unternehmen ab 10 Mitarbeitern aus den Branchen Hotel & Gastronomie, Bildung, Verwaltung, Pflegeheime & Kliniken, Kitas und Handel, denen wir eine individuelle und praxisnahe Betreuung bieten.

Unsere Leistungen im Arbeitsschutz

Arbeitsschutztechnische 
Unterstützung

nach DGUV Vorschrift 2

Arbeitsstättenbegehungen & Protokollierung

praxisnah und detailliert

ASA-
Sitzungen 

Unterstützung bei Planung und Umsetzung

Mitarbeiterschulungen & 
Unterweisungen

praxisnah, verständlich und rechtssicher

Gefährdungsbeurteilungen & Präventionsmaßnahmen

individuell und branchenspezifisch

Beratung zu Sicherheit & Unfallverhütung

direkt umsetzbar und nachhaltig

Aufwandsrahmen

Die Aufwendungen für die arbeitsschutztechnische Unterstützung richten sich nach 

Mitarbeiterzahl

• Gefährdungsstufe 

• Umfang der benötigten Leistungen, wie sie in DGUV Vorschrift 2 geregelt sind. 

Der Betreuungsaufwand wird in Stunden bemessen und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Unser Stundensatz beträgt 80 €, sodass die Gesamtkosten transparent und nachvollziehbar bleiben. Wir erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Betreuungspaket, das genau zu Ihrem Betrieb passt – inklusive Begehungen, Schulungen und Beratung. So können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen optimal betreut wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Gesetzliche Hinweise

Die arbeitsschutztechnische Unterstützung ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gemäß den geltenden Vorschriften gewährleisten. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind:

DGUV Vorschrift 2: Verpflichtet Unternehmen zur arbeitsschutztechnischen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

ArbSchG § 3: Arbeitgeberpflichten zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

ArbSchG § 12: Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sind vorgeschrieben.

DGUV Vorschrift 1: Verpflichtung zu regelmäßigen Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.

01

Ihre Vorteile

Individuell zugeschnittene 
Betreuung

exakt abgestimmt auf Ihre Branche und Unternehmensgröße

02

Praxisorientiertes Know-how

unsere Fachkräfte handeln praxisnah und lösungsorientiert, kombiniert mit umfangreicher Brandschutzkompetenz

03

04

Rechtlich abgesichert

vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften garantiert

Effiziente Umsetzung

Begehungen, Schulungen und Beratung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

André Nitschke

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter

Branchen: Hotel & Gastronomie · Bildung · Verwaltung · Pflegeheime & Kliniken · Kitas · Handel

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